Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus (Sars-CoV-2)

Stand 26.10.2020

Wir bieten Eselwanderungen unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen an!

 

Der Hamburger Senat hat die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus mit Wirkung vom 26. Oktober 2020 wieder verschärft. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum gilt nach wie vor, außer für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts oder bei Zusammenkünften mit den Angehörigen aus nur noch einem weiteren Haushalt; und mit insgesamt nicht mehr als zehn Personen.

 

Für Freizeitaktivitäten im Freien wie unsere Wanderungen oder Veranstaltungen gelten die allgemeinen Hygienevorgaben. Neben der Einhaltung des Abstandsgebots hat der Veranstalter u.a. sicher zu stellen, dass Gäste mit Atemwegserkrankungen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Bei Angeboten mit körperlicher Betätigung gilt das Abstandsgebot nicht für Zusammenkünfte von bis zu 10 Personen.

 

Wir beschränken daher Wanderungen und andere Veranstaltungen auf maximal 10 Teilnehmer. Soweit die Ausnahmen für das Abstandsgebot nicht zutreffen oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, werden die Gäste gebeten, einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zur Verringerung des Risikos einer Infektion für alle Beteiligten bitten wir in den Tagen vor der Veranstaltung um folgende Bestätigung per Email:

 

„Ich bestätige, dass keiner der Teilnehmer Grippe- oder Corona-Symptome zeigt, keiner Kontakt zu Personen hatte, die positiv auf Corona getestet wurden; keiner in den letzten 14 Tagen aus einem Land eingereist ist, für dass das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat und dass keine behördlichen Quarantänen ausgesprochen wurden.“

 

Download
Die-Eselei_Corona-Erklärung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 60.3 KB

Wanderung absagen?

 

Sollte sich an der gesundheitlichen Situation oder einem anderen Umstand gemäß der oben genannten Corona-Erklärung etwas ändern, melden wir uns bzw. bitten die Gäste um eine Rückmeldung, ggf. auch kurzfristig.

 

Absagen regeln, ganz unabhängig von der Pandemie, die AGB: Wanderungen und Veranstaltungen können bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Wahlweise kann ein Gutschein für einen späteren Termin ausgestellt werden, soweit die Rechnung bereits bezahlt wurde.

 

Bei Absagen durch die Kunden im Zeitraum von 13 Tagen bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin werden gezahlte Rechnungsbeträge in Form eines Gutscheins gutgeschrieben, der drei Jahre gültig ist. Bei späteren Absagen oder einer Nichtteilnahme an einer gebuchten Veranstaltung fällt eine pauschalierte Entschädigung in Höhe des gesamten Preises an.

 

Bei corona-, krankheits- oder wetterbedingten Absagen durch die Eselei könnend die Kunden zwischen einer Erstattung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmekosten oder einem Gutschein wählen. Alternativ kann natürlich auch ein neuer Termin vereinbart werden. Details regeln die AGB.