Beschränkungen für Freizeitaktivitäten im Freien sind nach Hamburgischer SARS-CoV-2-Verordnung weitestgehend aufgehoben worden.
Es bestehen aber noch Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Angehörigen eines Haushalts dürfen sich mit mit höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen und unter Einhaltung der Abstandsgebote zu anderen Gästen oder mit einen Mund-Nasen-Schutz.
Die Veranstaltung findet daher nach 3G-Regeln statt.
Bitte haben Sie zum Nachweis Ihren Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Coronavirus-Testnachweis dabei. Für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, ist kein Corona-Schnelltest erforderlich.
Die Allgemeine Hygienevorgaben sind weiterhin einzuhalten. Als Veranstalter von Freizeitaktivitäten habe ich sicher zu stellen, dass kein Teilnehmer Corona-Symptome hat. Gästen mit den typischen Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, einer Störung oder dem Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns oder einer akuten Atemnot darf ich die Teilnahme nicht gestattet.
Vor der Wanderung bitte ich schriftlich um eine entsprechende Bestätigung. Bitte haben Sie einen Mund-Nasen-Schutz dabei und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gästen soweit möglich ein.
Stand: 04.03.2022